Schwangerschaft

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Mutterschaftsrichtlinien) werden in der Schwangerschaft zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Einen Überblick erhalten Sie in der unten aufgeführten Tabelle.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch durchführen zu lassen, um die Schwangerschaft besser begleiten und individuelle Risiken besser abgrenzen oder verringern zu können.

Diese Untersuchungen sind medizinisch sinnvoll, jedoch nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und unterliegen somit nicht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Untersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien in der jeweiligen Schwangerschaftswoche vorgenommen werden, können Sie unserer Übersichtstabelle Schwangerschaftswochen entnehmen.

Pränataldiagnostik

Zusätzlich biete ich Ihnen auf Wunsch und nach entsprechender Aufklärung die Möglichkeit der Pränataldiagnostik zum Ausschluss chromosomaler Anomalien an. In meiner Praxis führe ich das ETS (Ersttrimesterscreening) und als NIPT (nicht-invasiven Pränataltest) den sogenannten Harmony-Test durch. Diese nicht invasiven Diagnoseverfahren sind derzeit nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen, sind also Selbstzahlerleistungen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der FFM-Deutschland und der Website der Firma Cenata.

Schwangerschafts-Sonographie (3D und 4D)

Laut Mutterschaftsrichtlinie sind drei Ultraschall-Untersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen. Gerne führe ich noch zusätzliche sonographische Verlaufskontrollen durch, um die Entwicklung Ihres Kindes besser beurteilen zu können und um eventuelle Entwicklungsstörungen auszuschließen. Im 3D- bzw. 4D-Ultraschall erhalten Sie eine plastische Vorstellung vom Aussehen Ihres Kindes.